| Allgemeine Geschäftsbedingungen | ||||
| 1. | Anzeigenabschlüsse sind innerhalb eines Jahres abzuwickeln. Die Frist beginnt mit dem Erscheinen der ersten Anzeige. | |||
| 2. | Die in der Anzeigenpreisliste bezeichneten Nachlässe werden für die innerhalb eines Jahres in einer Druckschrift erscheinenden Anzeigen eines Werbungstreibenden gewährt. Die Frist beginnt mit dem Erscheinen der ersten Anzeige. | |||
| 3. | Der Inserent hat nur dann einen Anspruch auf einen Nachlass, wenn er von vornherein einen Auftrag abgeschlossen hat, der zu einem Nachlass berechtigt. | |||
| 4. | Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag rückzuvergüten. | |||
| 5. | Die Aufnahme von Anzeigen in bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen sowie die Anzahl der Veröffentlichungen kann nicht gewährleistet werden, es sei denn, dass der Auftraggeber die Gültigkeit des Auftrages ausdrücklich davon abhängig gemacht hat. | |||
| 6. | Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die im redaktionellen Teil als einzige Anzeige auf einer Seite platziert werden. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag deutlich kenntlich gemacht. | |||
| 7. | Der Verlag behält sich vor, Anzeigen-, Beilagen- und Beihefteraufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen Grundsätzen des Verlages abzulehnen. Alle erteilten Insertionsaufträge sind erst nach erfolgter Erteilung der schriftlichen Bestätigung durch den Verlag rechtskräftig. Beilagen- und Beihefteraufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Mus-ters der Beilage bzw. des Beihefters und deren Billigung bindend. Beilagen sowie Beihefter, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. | |||
| 8. | Für die
rechtzeitige Lieferung der einwandfreien Druckunterlagen oder
entsprechenden Beilagen und Beihefter bzw. des Anzeigentextes ist der
Auftraggeber verantwortlich. Der Verlag gewährleistet die
drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeige. Grundlage hierfür
ist die durchschnittliche Druckleistung nach dem jeweiligen
Druckverfahren und der verwendeten Papierqualität. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunter-lagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. |
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| 9. | Der Auftraggeber ist bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige zu einer Zahlungsminderung oder einer Ersatzanzeige berechtigt, es sei denn, dass durch die Mängel der Zweck der Anzeige unerheblich beeinträchtigt wird; fehlerhaft gedruckte Kennziffern beeinträchtigen den Zweck der Anzeige nur unerheblich.Reklamationen müssen innerhalb von 4 Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.Für Fehler aus telefonischen Übermittlungen jeder Art übernimmt der Verlag keine Haftung. | |||
| 10. | Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht fristgemäß zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt. | |||
| 11. | Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die tatsächliche Abdruckhöhe der Preisberechnung zugrunde gelegt. | |||
| 12. | Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 1 % über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Konkursen und Zwangsvergleichen entfällt jeglicher Nachlass.Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen, ohne dass hieraus dem Auftraggeber irgendwelche Ansprüche gegen den Verlag erwachsen. | |||
| 13. | Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. | |||
| 14. | Kosten für die Anfertigung bestellter Druckvorlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. | |||
| 15. | Ein Auflagenrückgang ist nur dann von Einfluss auf das Vertragsverhältnis, wenn eine Auflagenhöhe zugesichert ist und diese um mehr als 20 % sinkt. Darüber hinaus sind etwaige Preisänderungs- und Schadenersatzansprüche ausgeschlossen, wenn der Verleger dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. | |||
| 16. | Druckvorlagen und Filme werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach der Veröffentlichung der Anzeige. | |||
| 17. | Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist der Verlagssitz. | |||
| Es gilt die zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste Nr. 32 vom 01.11.2011. | ||||